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Kartellamt untersagt Tele-Columbus-Kauf

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von Tele Columbus durch Kabel Deutschland untersagt.

"Nach intensiver Prüfung, insbesondere auch der von Kabel Deutschland angebotenen Zusagen, hat das Bundeskartellamt die wettbewerblichen Verschlechterungen durch den Zusammenschluss als so schwerwiegend angesehen, dass eine Freigabe des Vorhabens nicht möglich war", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn. "Tele Columbus ist in den neuen Bundesländern der wichtigste Wettbewerber von Kabel Deutschland. Beide Unternehmen stehen insbesondere in Berlin wie in fast allen weiteren Ballungsräumen Ostdeutschlands in direktem Infrastrukturwettbewerb zueinander. Für die Wohnungswirtschaft würde nach dem Zusammenschluss in Zukunft vielerorts eine wettbewerbliche Alternative entfallen. Der Wegfall von Tele Columbus würde damit das bundesweite Oligopol der beiden großen Kabelnetzbetreiber weiter verfestigen."

Kabel Deutschland ist mit rund 8,5 Millionen Kunden der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Tele Columbus ist der bundesweit drittgrößte Kabelnetzbetreiber und betreibt Kabelnetze schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern (rund 1,2 Millionen Kunden) und zu einem kleineren Teil in Nordrhein-Westfalen und Hessen (rund 400.000 Kunden). Das Kartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Oligopol von Unitymedia Kabel BW und Kabel Deutschland auf dem deutschlandweiten Gestattungsmarkt durch den Zusammenschluss verstärkt würde. Auf dem Gestattungsmarkt konkurrieren die Kabelnetzbetreiber um die Belieferung von Liegenschaften mit einer Vielzahl von Wohneinheiten, insbesondere von Wohnungsbaugesellschaften, mit Kabelfernsehen.

Kabel Deutschland hatte geltend gemacht, über den Erwerb von Tele Columbus in Nordrhein-Westfalen und Hessen in vorstoßenden Wettbewerb gegenüber Unitymedia Kabel BW treten zu können. Die Ermittlungen des Kartellamts ergaben jedoch, dass damit bei objektiver Betrachtung in naher Zukunft voraussichtlich nicht zu rechnen ist. Nach dem Zusammenschluss wäre nur ein kleiner Teil der erworbenen Bestände direkt an Netze von Kabel Deutschland angeschlossen worden. Der überwiegende Teil der Wohneinheiten wäre wegen laufender Verträge zunächst gar nicht an Kabel Deutschland anschließbar gewesen. Der Erwerb von Tele Columbus hätte Kabel Deutschland den Markteintritt in Nordrhein-Westfalen und Hessen daher nur geringfügig erleichtert. Im Übrigen wäre Kabel Deutschland nach Einschätzung der Kartellwächter auch ohne den Zusammenschluss mit geringem wirtschaftlichem Aufwand in der Lage, in Nordrhein-Westfalen und Hessen tätig zu werden.

Neben dem Gestattungsmarkt wären nach Auffassung des Kartellamts auch der Einspeisemarkt - das Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu den TV-Sendern - aufgrund des Reichweitenzuwachses für Kabel Deutschland infolge des Zukaufs sowie der Signallieferungsmarkt - die Bereitstellung des TV-Signals durch Netzebene-3-Netzbetreiber an Netzebene-4-Betreiber - negativ durch den Zusammenschluss betroffen gewesen.

Der Zusammenschluss zwischen Kabel Deutschland und Tele Columbus hätte nach Ansicht der Wettbewerbshüter zwar gewisse Verbesserungen beim Angebot von Telefonie und Internetzugang im Wettbewerb zur Deutschen Telekom mit sich gebracht. Diese würden allerdings gering wiegen im Vergleich zu den erheblichen Struktur- und Wettbewerbsverschlechterungen in der TV-Versorgung. Die kartellrechtliche Abwägungsklausel kam deshalb nicht zum Tragen.

"Zu effektiven strukturellen Verbesserungen hätte der Zusammenschluss nur in einem begrenzten Ausmaß geführt. In bestimmten Regionen hätte Kabel Deutschland nach dem Zusammenschluss verschiedene Netzebenen zusammenführen und anschließend Breitbandanschlüsse über das Kabel anbieten können", sagte Mundt. "Allerdings besteht in den betroffenen Gebieten zu einem guten Teil schon heute Internetverfügbarkeit mit mindestens 16 Mbit/s, so dass auch diese mögliche Veränderung zu relativieren ist. Alle weiteren behaupteten Verbesserungen sind von den Unternehmen auch ohne den Zusammenschluss und mit begrenztem finanziellem Aufwand erreichbar. Von einem angeblich nur durch den Zusammenschluss möglichen Breitbandausbau für 900.000 Haushalte kann deshalb keine Rede sein."

Um die negativen wettbewerblichen Auswirkungen zu beseitigen, war Kabel Deutschland nicht dazu bereit, die aus Sicht des Kartellamts besonders kritischen städtischen Netzgebiete von Tele Columbus an Dritte zu verkaufen. Kabel Deutschland bot als Zusage nur den Verkauf der Tele-Columbus-Netze in Berlin, Dresden und Cottbus an - dies entsprach weniger als der Hälfte des vom Kartellamt geforderten Volumens.

Das Verbot des Kartellamts zeichnete sich bereits ab, nachdem die Wettbewerbshüter Kabel Deutschland darüber informiert hatten, dass die vorgeschlagenen Zugeständnisse nicht ausreichen würden. Der Kabelnetzbetreiber erklärte daraufhin, das Vorhaben unter diesen Umständen nicht weiter verfolgen zu wollen.

Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

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